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   LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95   

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LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95 (https://dejure.org/1996,12993)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95 (https://dejure.org/1996,12993)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 15 Sa 1293/95 (https://dejure.org/1996,12993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aus- und Weitebildung: unbezahlter Sonderurlaub anstelle von Bildungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Schutzlos ist der Arbeitnehmer in einer derartigen Konstellation freilich nicht, da er, wenn er nicht vorab im Wege der einstweiligen Verfügung vorgeht (dazu Hess. LAG, Urteil vom 29. September 1995 - 15 SaGa 1558/95 - ), die Möglichkeit hat, auf einen Schadensersatzanspruch zurückzugreifen (dazu etwa BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, NZA 1996, 254).

    Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist angesichts des gestellten Antrages hier jedoch nicht zu prüfen, da ein eventuell gegebener und noch bestehender Schadensersatzanspruch sich hier nicht auf Zahlung, sondern auf Naturalrestitution richten würde (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 -, AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 -, AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Der Begriff der politischen Bildung ist weit zu fassen (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1987, AP Nr. 62 zu Art. 12 GG; BAG, Urteil vom 24. August 1993, NZA 1994, 456), und das maßgebende Programm (grundsätzlich dazu BAG, Urteil vom 08. Mai 1995, EzA § 7 AWbG NW Nr. 21) belegt, dass diesen Anforderungen genügt ist - der Beklagtenvortrag veranlasst demgegenüber keine durchgreifenden Bedenken.
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist angesichts des gestellten Antrages hier jedoch nicht zu prüfen, da ein eventuell gegebener und noch bestehender Schadensersatzanspruch sich hier nicht auf Zahlung, sondern auf Naturalrestitution richten würde (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 -, AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 -, AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91

    Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist angesichts des gestellten Antrages hier jedoch nicht zu prüfen, da ein eventuell gegebener und noch bestehender Schadensersatzanspruch sich hier nicht auf Zahlung, sondern auf Naturalrestitution richten würde (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 -, AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 -, AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 409/90

    Parteivereinbarung über nachträgliche Urlaubsgewährung - Vorbehaltlose Leistung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte ihre Haltung ändern und dem Kläger im Wege einer Sondervereinbarung entgegenkommen wollte (zu einer parallelen Konstellation BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 -).
  • LAG Hessen, 29.09.1995 - 15 SaGa 1558/95
    Auszug aus LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
    Schutzlos ist der Arbeitnehmer in einer derartigen Konstellation freilich nicht, da er, wenn er nicht vorab im Wege der einstweiligen Verfügung vorgeht (dazu Hess. LAG, Urteil vom 29. September 1995 - 15 SaGa 1558/95 - ), die Möglichkeit hat, auf einen Schadensersatzanspruch zurückzugreifen (dazu etwa BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, NZA 1996, 254).
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